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Wandeldarlehen bleiben, rechtlich und steuerlich, ein Mittel der Wahl in der Finanzierung von Startups und anderen Unternehmen, entweder als Early-Stage-Finanzierung oder als Brückenfinanzierung vor Finanzierungsrunden mit Kapitalerhöhung. Aber ist zur rechtlichen Wirksamkeit eines Wandeldarlehens an eine GmbH die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar erforderlich? Michael Primbs and Dr. Henning Frase besprechen eine kontroverse Entscheidung des OLG Zweibrücken in Heft 2/2023 der RFamU.

Eine Zusammenfassung des Artikels ist hier abrufbar.