Der Fokus der Tätigkeit von Rechtsanwalt Max Richter liegt in der Konzeption und Begleitung komplexer Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber. Der fachliche Schwerpunkt liegt hierbei im Vergaberecht nebst den hiermit verbundenen Rechtsgebieten, wie das Vertrags-, Beihilfe-, Förder-, Wettbewerbs-, Haushalts-, Preis- und das Verwaltungsrecht. Daneben berät er auch private Unternehmen in vergaberechtlichen Angelegenheiten, insbesondere strategisch und in Nachprüfungsverfahren.
Rechtsanwalt Max Richter berät öffentliche Auftraggeber auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in allen mit der Durchführung von Vergabeverfahren verbundenen Belangen. Die Beratung reicht von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Begleitung in allen Verfahrensstufen bis hin zur Verteidigung der getroffenen Vergabeentscheidungen vor den Vergabenachprüfungsinstanzen und der Vertragsbetreuung nach Abschluss der Vergabeverfahren.
Rechtsanwalt Max Richter verfügt über weitreichende Erfahrungen insbesondere in Beschaffungsverfahren der Bereiche Informationstechnologie, Gesundheit sowie Infrastruktur und Transport. Weitere Schwerpunkte sind Bauvorhaben, Beihilfeprüfverfahren sowie staatliche Auswahl-/ Bieterverfahren nach europarechtlichen Vorgaben.
Herr Richter hat in seiner beruflichen Laufbahn eine Vielzahl von öffentlichen Auftraggebern (Bund, Länder und Kommunen) und Unternehmen aus der Privatwirtschaft erfolgreich in ihren Vorhaben und Anliegen beraten und unterstützt. Neben seinen Schwerpunkten verfügt Herr Richter u.a. über Erfahrungen in Verfahren zur Beschaffung von Forschungsschiffen, innovativen Verfahren zur Instandhaltung von Schleusen und zur Lieferung und Instandhaltung von Zügen. Neben Großprojekten hat Herr Richter zudem zahlreiche kleinere Vergabeverfahren betreut, wie sämtliche coronabedingte Beschaffungsvorhaben des Landes Baden-Württemberg, Bauprojekte, IT-Projekte, Projekte zu Aktienindizes und Projekte aus der Abfallwirtschaft.