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3T.LAW berät Dr. Olaf Wollersheim bei Management Buy-Out der e-Wolf GmbH

By Pressemitteilungen

3T.LAW hat Dr. Olaf Wollersheim und dessen Investmentvehikel beim Erwerb der e-Wolf GmbH im Wege eines Management Buy-Out (MBO) rechtlich und steuerlich beraten. Als Entwicklungsdienstleister unterstützt die e-Wolf GmbH Industriekunden bei der Entwicklung, Prüfung und Zertifizierung von Batteriemodulen, Batterie-Managementsystemen und ganzen Batteriespeichern am Standort Hürth bei Köln.

 

Team: Dr. Henning Frase (Köln/Berlin, Steuerrecht/Gesellschaftsrecht), Dr. David Rump (Berlin, IT-Recht, Vertragsrecht), Dr. Christian Badura (München, Gesellschaftsrecht), Nathalie Brychcy (München, Gesellschaftsrecht), Thomas Hacker (Köln, Steuerrecht).

3T.LAW vergrößert sich mit Vergaberechtsspezialisten

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Rechtsanwalt Max Richter, zuletzt mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe bei Heuking in Düsseldorf, schließt sich der Kanzlei 3T.LAW als Partner am Standort Köln an.
Herr Richter ist Spezialist für Vergaberecht und wird bei 3T.LAW öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption und Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren und wettbewerblichen Verfahren, dem Einsatz von Fördermitteln und damit zusammenhängenden Fragestellungen, insbesondere im Vertrags-, Beihilfe-, Förder-, Wettbewerbs-, Haushalts-, Preis- und Verwaltungsrecht beraten. Darüber hinaus begleitet er internationale Bieter in komplexen wettbewerblichen Verfahren und Vergabeverfahren sowie den darin angeschlossenen Fragestellungen.
Die mit dem Einstieg von Herrn Richter bei 3T.LAW neu gegründete Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ wird durch den insbesondere im IT- und Vertragsrecht versierten Partner Dr. David Rump sowie den Gesellschafts- und Steuerrechtler Dr. Henning Frase ergänzt.

Dr. Christian Badura und Nathalie Brychcy verstärken 3T.LAW in München

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Dr. Christian Badura und Nathalie Brychcy verstärken seit dieser Woche unser Team am Standort München als Rechtsanwälte und Of Counsel.

Dr. Christian Badura, zuvor bei internationalen Kanzleien wie Latham & Watkins und seit 2014 in eigener Boutique tätig, ist insbesondere in komplexen gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Transaktionen und Projekten gefragt, sowohl von mittelständischen als auch von börsennotierten Unternehmen und Investoren.

Nathalie Brychcy berät Gründer, mittelständische sowie börsennotierte Unternehmen gesellschaftsrechtlich, beispielsweise in M&A-Transaktionen, sowie in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit bilden Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle (ESOPs, VSOP und weitere).

Wir begrüßen sie herzlich bei 3T.LAW.

Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit aus Deutschland – Analyse

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Die „Wegzugsbesteuerung“ gemäß § 6 AStG ist für in Deutschland steuerpflichtige Gründer sowie andere Privatpersonen, die mit 1% oder mehr an Kapitalgesellschaften beteiligt sind (oder in den fünf Jahren vor dem Wegzug waren), ein Ärgernis: Der tatsächliche Wegzug natürlicher Personen aus Deutschland führt zu einer fingierten steuerpflichtigen Veräußerung (und damit Dry Income). Das Finanzgericht Münster wollte auch bei einer Rückkehr innerhalb von fünf Jahren die Wegzugsbesteuerung anwenden. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt widersprochen (Urteil vom 21. Dezember 2022, I R 55/19).

Dr. Henning Frase bespricht die BFH-Entscheidung in Heft 19/2023 der Zeitschrift DER BETRIEB sowie, zusammenfassend in unserem Blog.

Für das Wandeldarlehen zum Notar? Analyse der neuen Rechtsprechung in der Zeitschrift RFamU

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Wandeldarlehen bleiben, rechtlich und steuerlich, ein Mittel der Wahl in der Finanzierung von Startups und anderen Unternehmen, entweder als Early-Stage-Finanzierung oder als Brückenfinanzierung vor Finanzierungsrunden mit Kapitalerhöhung. Aber ist zur rechtlichen Wirksamkeit eines Wandeldarlehens an eine GmbH die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar erforderlich? Michael Primbs und Dr. Henning Frase besprechen eine kontroverse Entscheidung des OLG Zweibrücken in Heft 2/2023 der RFamU.

Eine Zusammenfassung des Artikels ist hier abrufbar.

3T.LAW berät Planted bei Pre-Seed-Finanzierungsrunde

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3T.LAW hat das Kölner Impact Start-Up Planted.Green bei einer Pre-Seed Finanzierungsrunde mit VC-Investoren und Business Angels umfassend rechtlich und steuerlich beraten. Die Finanzierungsbeiträge wurde konkret als Wandeldarlehen (convertible loan) strukturiert. Im Vorfeld der Finanzierung wurden rechtliche und steuerliche Aspekte des Start-Ups geprüft und optimiert.

3T.LAW-Team: Dr. Henning Frase (Steuerrecht, Transaktionen), Dr. David Rump (IT-Recht)

3T.LAW berät deutsche Service Tech-Gruppe bei rechtlicher und steuerlicher Konzernstrukturierung

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3T.LAW hat eine deutsche Unternehmensgruppe aus dem Bereich Service Tech umfassend bei der Konzernstrukturierung beraten. Neben der Neugründung von Gesellschaften, Umwandlungen und Einbringungen wurde eine zentrale Holding-Struktur aufgesetzt. Ziel war die rechtliche und steuerliche Optimierung der Unternehmensgruppe für das starke weitere Wachstum.

3T.LAW-Team: Dr. David Rump (IT-Recht), Dr. Henning Frase (Gesellschaftsrecht & Steuerrecht)

3T.LAW berät IT-Engineering-Dienstleister bei Expansion nach Bulgarien und bei Umstrukturierung

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3T.LAW berät IT-Engineering-Dienstleister bei Expansion nach Bulgarien und bei Umstrukturierung

3T.LAW hat eine in Frankfurt sowie in Süddeutschland beheimatete IT-Engineering Gruppe bei einem Joint Venture in Bulgarien sowie bei der Optimierung der Beteiligungsstruktur gesellschaftsrechtlich und steuerlich beraten.

3T.LAW-Team: Dr. Henning Frase (Transaktionen, Steuerrecht), Thomas Hacker (Steuerrecht)

3T.LAW berät polnisches börsennotiertes Unternehmen bei Markteintritt in Deutschland

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3T.LAW berät polnisches börsennotiertes Unternehmen bei Markteintritt in Deutschland

3T.LAW hat eine polnische börsennotierte Unternehmensgruppe beim Erwerb eines deutschen Fertigteilkonzerns in Bayern als auch beim Erwerb eines Immobilienprojekts bei Berlin gesellschaftsrechtlich und steuerlich unter Berücksichtigung bestimmter IT-rechtlicher Aspekte beraten.

3T.LAW-Team: Dr. Henning Frase (Transaktionen, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht), Dr. David Rump (Transaktionen, IT-Recht)

3T.LAW berät Berliner Blockchain-Unternehmen bei Finanzierungsrunden sowie IT-Projekten

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3T.LAW berät Berliner Blockchain-Unternehmen bei Finanzierungsrunden sowie IT-Projekten

3T.LAW hat ein Berliner DeepTech-Unternehmern gesellschaftsrechtlich, steuerlich und IT-rechtlich bei einer Finanzierungsrunde und einem virtuellen Managementbeteiligungsprogramm (VSOP) und folgenden IT-Projekten beraten.

3T.LAW-Team: Dr. Henning Frase (Steuerrecht, Gesellschaftsrecht), Dr. David Rump (IT-Recht), Thomas Hacker (Steuerrecht)

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